Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 65 Monate (5 Jahre 5 Monate)
Vollzug: unbedingt
Die Beschuldigte beging zwischen dem 10. Februar 2016 und ihrer Verhaftung am 28. Juli 2025 als Teil einer ausländischen Bande in wechselnder Zusammensetzung in mehreren Kantonen 15 Einbruchdiebstähle in Privatwohnungen, bei denen sie Schmuck und Bargeld im Wert von über Fr. 640'000 entwendete; drei Taten blieben im Versuch stecken, in zwei Fällen, weil die Täterinnen auf Bewohner stiessen und flüchteten. Dabei verursachte sie zudem Sachschaden von rund Fr. 21'000 und drang unrechtmässig in die Wohnungen ein.
Die Beschuldigte, eine serbische Staatsangehörige, die in Italien in einem Roma-Camp lebt, verheiratet ist und fünf Kinder hat, beging vom 10. Februar 2016 bis zu ihrer Verhaftung am 28. Juli 2025 als Teil einer ausländischen Bande in wechselnder Zusammensetzung in mehreren Kantonen 15 Einbruchdiebstähle in Privatwohnungen. Sie entwendete vor allem Schmuck und Bargeld im Wert von über CHF 640'000.–. Drei Taten blieben im Versuch stecken, zwei davon, weil die Täterinnen auf Bewohner stiessen und flüchteten. Dabei verursachte sie Sachschaden von rund CHF 21'000.– und drang unrechtmässig in die Wohnungen ein. Sie ist in Deutschland wegen gemeinschaftlichen Wohnungsdiebstahls (1 Jahr 10 Monate bedingt, 2022) und in Italien 14-mal vorbestraft, darunter achtmal wegen Diebstahls. Geschädigt sind Privatpersonen. Das Bezirksgericht Aarau stellte das Verfahren am 26. Februar 2026 bezüglich je eines Vorwurfs der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ein. Im Übrigen sprach es sie gemäss Anklage des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 3 lit. a und b StGB), der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig. Es bestrafte sie mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 5 Monaten und verwies sie für 10 Jahre des Landes (ohne SIS-Ausschreibung). Die Strafzumessung der Vorinstanz gibt das Berufungsurteil nicht im Einzelnen wieder; festgehalten ist lediglich, dass die Vorinstanz den Sachschaden auf rund CHF 21'000.– bezifferte. Nur die Beschuldigte erhob Berufung, beschränkt auf die Strafzumessung. Sie verlangte zunächst 4 Jahre und an der Verhandlung 3 Jahre, davon 1 Jahr unbedingt. Sie machte geltend, sie habe auf der untersten Stufe einer internationalen Bande und unter Druck gehandelt. Das Obergericht des Kantons Aargau (1. Strafkammer, SST.2026.147, 18. August 2026) wies die Berufung ab. Eigene Strafzumessung: Einsatzstrafe von 6 Jahren für den gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl bei mittelschwerem bis schwerem Verschulden. Die Bandenmässigkeit wertete es innerhalb des qualifizierten Strafrahmens verschuldenserhöhend, die geltend gemachte Bedrängnis als Schutzbehauptung, und die Roma-Herkunft entlaste nicht. Die Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüche seien kein blosses »Beigemüse« und hätten deutlich straferhöhend gewirkt. Die Vorstrafen hätten die Strafe um weitere 6 Monate erhöht. Das Teilgeständnis wirkte angesichts der klaren Beweislage (DNA, Festnahme auf frischer Tat) nicht strafmindernd. Weil eine höhere Strafe als die vorinstanzliche auszusprechen wäre, verzichtete es wegen des Verschlechterungsverbots auf die Asperation im Einzelnen und bestätigte die unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 5 Monaten.
Quelle ist das OG-Urteil (SST.2026.147, 18.8.2026); Vorinstanz-Urteil (BG Aarau, ST.2025.269, 26.2.2026) nicht publiziert. Vorinstanzliche Strafe und OG-Strafe identisch (65 Monate); das OG hätte ohne Verschlechterungsverbot höher bestraft (Täterkomponente +6 Monate, Asperation für Nebendelikte). Deliktssumme: mehr als Fr. 640'000 (Gesamtsumme der 15 Einbruchdiebstähle, inkl. drei Versuche). mehrfach = False, da der Schuldspruch beim Hauptdelikt nicht auf mehrfach lautet. Nebenverurteilungsscore 4: mehrfache Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB, Vergehen +1, mehrfach +1) und mehrfacher Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB, Vergehen +1, mehrfach +1). Vorstrafen im Ausland (Deutschland, Italien). [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig. Score 4 bestätigt: mehrfache Sachbeschädigung (1+1) + mehrfacher Hausfriedensbruch (1+1).