Fall SST.2025.62

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Muri
Urteilsdatum: 21.11.2023
Kanton: AG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 250000
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Ja

Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte erschlich sich über knapp zwei Jahre in neun Fällen mit gefälschten Kreditanträgen und Belegen bei zwei Privatpersonen und einem Kreditinstitut insgesamt über CHF 250'000 und finanzierte damit teilweise seinen Lebensunterhalt.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein heute 45-jähriger portugiesischer Staatsangehöriger, ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen und lebt mit seiner Schweizer Partnerin und zwei Töchtern zusammen. Er täuschte von 2017 bis 2018, also während fast zwei Jahren, in neun Fällen zwei Privatpersonen und ein Kreditinstitut, teils zusammen mit dem Mitbeschuldigten D. (separat erfasst unter SST.2025.59). Dazu verwendete er gefälschte oder von Dritten hergestellte Kreditanträge, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Vollmachten und Quittungen, insbesondere für Autokredite. So erlangte er über CHF 250'000.– (Einzelbeträge von CHF 10'000.– bis rund 60'000.–). Damit bestritt er grösstenteils seinen Lebensunterhalt. Er ist achtfach vorbestraft, darunter zweimal wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung mit unbedingten Freiheitsstrafen von 34 und 30 Monaten. Geschädigt sind Privatpersonen und eine Bank. Das Bezirksgericht Muri sprach ihn am 21. November 2023 vom versuchten Betrug und von einzelnen Urkundenfälschungen frei. Im Übrigen sprach es ihn des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB) und der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) schuldig. Es bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten und verwies ihn für 5 Jahre des Landes. Zudem nahm es Vormerk von der Anerkennung von Zivilforderungen über CHF 10'000.– und 32'000.–. Die Strafzumessung der Vorinstanz gibt das Berufungsurteil nicht im Einzelnen wieder. Der Beschuldigte verlangte mit Berufung Schuldsprüche nur für einzelne Urkundenfälschungen und einen Betrug, eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten und den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft verlangte mit Anschlussberufung 3 Jahre Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von 10 Jahren. Das Obergericht des Kantons Aargau (1. Strafkammer, SST.2025.62, 27. Mai 2026) bestätigte die Schuldsprüche. Eigene Strafzumessung: Einsatzstrafe von 3 Jahren für den gewerbsmässigen Betrug bei mittelschwerem Verschulden, weil der Deliktsbetrag die Schwelle der Gewerbsmässigkeit massiv übersteigt und die Entscheidungsfreiheit hoch war. Für die zahlreichen Urkundenfälschungen (Einzelstrafen 6 bis 18 Monate) erhöhte es um ½ Jahr auf 3 ½ Jahre. Die einschlägigen Vorstrafen (unbelehrbarer Wiederholungstäter) überwogen das strafmindernde Teilgeständnis, sodass die Täterkomponente +3 Monate betrug. Wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots (über ein Jahr bis zur Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils) zog es 3 Monate ab. Ergebnis: 3 ½ Jahre unbedingt. Trotz Bejahung eines schweren Härtefalls ordnete es eine Landesverweisung von 10 Jahren an, weil die Zweijahresregel gelte und die Rückfallgefahr hoch sei.

Bemerkungen

Deliktssumme: 'über CHF 250'000' (Gesamtbetrag der Betrugsserie, die die Einsatzstrafe trägt). Mitbeschuldigter D. in SST.2025.59 (separater Eintrag). OG erhöhte auf 42 Monate (StA-Anschlussberufung). Nebenverurteilungsscore: mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 (Verbrechen) +2 +1. [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Besonderheiten 'Verletzung Beschleunigungsgebot' und 'Geständnisrabatt' entfernt: Beide betreffen nur die Strafzumessung des OG (Beschleunigungsgebot wegen verzögerter Urteilsbegründung der Vorinstanz; das unbezifferte Teilgeständnis wurde mit den Vorstrafen saldiert). Score 3 bestätigt: mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 (2+1). [Korrektur 11.10.2026] 'Geständnisrabatt' wieder gesetzt (Nutzerentscheid: Hat eine Instanz das Geständnis strafmindernd berücksichtigt, wird angenommen, dass dies auch die Vorinstanz tat, auch wenn die Reduktion nicht beziffert ist).

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen