Fall PE18.011817

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Broye et du Nord vaudois
Urteilsdatum: 13.12.2021
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 33130
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 100

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte und ein Bekannter rammten am 4. November 2013 absichtlich ihre beiden Fahrzeuge (darunter sein geleastes Auto) und meldeten der Haftpflichtversicherung wahrheitswidrig einen Verkehrsunfall; die Versicherung zahlte CHF 11'860.75 an den Bekannten und CHF 21'269.10 an die Leasingbank, wodurch der Beschuldigte seinen Leasingvertrag loswurde.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein 1973 geborener, nicht vorbestrafter Schweizer Landwirt, hatte 2009 einen Wagen geleast (finanziert CHF 40'600.–, 60 Monatsraten zu CHF 785.50). Bei derselben Versicherung hatte er neun Fahrzeuge versichert. Am 4. November 2013 inszenierte er mit dem befreundeten Carrosserie-Inhaber H. (separat verfolgt) einen Unfall: Sie fuhren ihre beiden Fahrzeuge absichtlich ineinander. Danach meldete er der Versicherung wahrheitswidrig einen Verkehrsunfall, bei dem er von hinten aufgefahren sei. Die Versicherung zahlte H. CHF 11'860.75 und der Leasingbank des Beschuldigten CHF 21'269.10 (Totalschaden), zusammen CHF 33'129.85. H. meldete zudem erfundene Körperschäden bei der SUVA und erhielt CHF 4'452.–. Der Beschuldigte erhielt kein Geld, wollte sich aber vorzeitig vom ungeliebten Leasingvertrag lösen. Die Arglist lag in der Inszenierung des Unfalls. Geschädigt ist die Versicherungsgesellschaft. Der Fall war einer von 29 fingierten Schadenfällen rund um die Carrosserie von H. Das Tribunal de police de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois sprach ihn am 13. Dezember 2021 auf Einsprache gegen den Strafbefehl (150 Tagessätze) des Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) schuldig. Von der Urkundenfälschung sprach es ihn frei, weil die Schadenmeldung keine Urkunde sei. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.– (Probezeit 2 Jahre). Seine Strafzumessung gibt das Berufungsurteil nicht wieder; es verweist nur darauf. Der Beschuldigte erhob Berufung und verlangte die Einstellung, eventualiter einen Freispruch, sowie eine Entschädigung. Er rügte die Einleitung des Verfahrens, die Verwertbarkeit der ersten Aussage von H. ohne Verteidiger und berief sich auf dessen späteren Widerruf. Es habe sich um einen echten Unfall nach einem Wettrennen gehandelt. Die Strafe focht er nicht gesondert an. Die Staatsanwaltschaft stellte keine Anträge. Die Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt (5. Mai 2022) wies die Berufung ab. Die detaillierte Erstaussage von H. sei glaubhaft, der acht Monate spätere Widerruf diene dem Schutz des Freundes. Die Aussagen des Beschuldigten seien arm an Einzelheiten und widersprächen den Akten (kein Unfallprotokoll, nicht fahrbereite Fahrzeuge). Arglist bejahte sie, weil die Versicherung bei plausiblen Fotos und einem langjährigen Kunden keinen Anlass zu Nachforschungen hatte. Die Bereicherungsabsicht zugunsten Dritter genüge. Die Strafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.– bedingt bei 2 Jahren Probezeit prüfte sie von Amtes wegen und bestätigte sie mit Verweis auf die Begründung der Vorinstanz. Eigene Strafzumessungserwägungen enthält das Urteil nicht. Die Kosten auferlegte sie trotz des Teilfreispruchs vollständig dem Beschuldigten.

Bemerkungen

Berufungsurteil (Cour d'appel pénale VD, 05.05.2022) wies die Berufung ab; Strafzumessung durch Verweis (adoption de motifs) bestätigt, die Erwägungen der ersten Instanz sind nicht wiedergegeben. Freispruch von der Urkundenfälschung (Schadenmeldung). Deliktssumme = von der Versicherung ausbezahlte Beträge (CHF 11'860.75 + CHF 21'269.10). Nationalität: Schweizer Heimatort ('originaire de ...', im Urteil ausdrücklich). Der Bekannte (H.) wurde separat verfolgt. [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Felder am PDF geprüft, keine Korrektur nötig. Score 0 bestätigt: einziger Schuldspruch Betrug (Hauptdelikt); Freispruch von der Urkundenfälschung.

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