Fall PE22.022871

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de La Côte
Urteilsdatum: 01.04.2025
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 102000
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 10 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte erschlich sich im Juni 2019 von einem Architekten, für den er seit 2016 Pläne für ein Renovationsprojekt erstellen liess, ein Darlehen von CHF 100'000.- (zuzüglich CHF 2'000.- Notariatskosten), indem er vortäuschte, ihm fehle genau dieser Betrag, um die für die Baubewilligung unerlässlichen Baurechte zu erwerben, und sich als Eigentümer der Projektgesellschaft ausgab; der Betrag wurde später vollständig zurückbezahlt.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein 1947 geborener, nicht vorbestrafter italienischer Architekt im Ruhestand, gab sich ab Juni 2016 gegenüber dem Architekten V. als Eigentümer einer Gesellschaft aus, die einen Bauernhof umbauen wollte. V. erarbeitete bis April 2018 drei Baugesuche. Für die Bewilligung musste die Gesellschaft eine Nachbarparzelle (CHF 190'000.–, Frist bis 30. September 2018) und Baurechte auf einer weiteren Parzelle (CHF 300'000.–, bis Ende 2018) erwerben. Den Kaufpreis der Parzelle konnte sie nicht zahlen; der Verkäufer lehnte eine Fristverlängerung im September 2018 ab und verkaufte das Land im Dezember 2018 an einen Dritten. Anfang Juni 2019 erklärte der Beschuldigte V. trotzdem, er habe für die Parzelle CHF 120'000.– bezahlt und ihm fehlten noch CHF 100'000.– für die Baurechte. Er versprach V. das Mandat für Ausführung und Bauleitung, gewährte einen Schuldbrief über CHF 200'000.– und Rückzahlung bis Ende 2019. V. überwies ihm am 4. Juni 2019 zinslos CHF 102'000.– auf sein Privatkonto. Am selben Tag leitete der Beschuldigte CHF 100'000.– zur Tilgung einer eigenen Schuld weiter. Die Arglist lag im Lügengebäude, gestützt durch notarielle Vereinbarung, Grundpfand und die langjährige Zusammenarbeit. Geschädigt ist V., eine Privatperson. Er erhielt das Geld erst im Juni 2022 über eine Betreibung zurück. Das Tribunal de police de l'arrondissement de La Côte sprach ihn am 1. April 2025 des Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) schuldig. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten (Probezeit 2 Jahre) und einer Verbindungsbusse von CHF 3'000.– (30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Die Zivilforderungen von V. behielt es vor. Die Vorinstanz berücksichtigte die vollständige Rückzahlung; im Übrigen gibt das Berufungsurteil ihre Strafzumessung nicht wieder. Nur der Beschuldigte erhob Berufung und verlangte einen Freispruch vom Betrug, subsidiär von einer Veruntreuung, sowie eine Entschädigung von CHF 6'666.20. Er machte geltend, das Darlehen sei an keinen Zweck gebunden gewesen, er habe vom Verkauf der Parzelle erst im Juli 2019 erfahren und V. hätte das Grundbuch prüfen können. Die Strafe focht er nicht gesondert an. Die Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt (24. September 2025) bestätigte den Schuldspruch. Er habe seit Herbst 2018 gewusst, dass das Projekt undurchführbar war. Der Schaden betrage CHF 102'000.–; Schuldbrief und spätere Rückzahlung änderten daran nichts. Von Amtes wegen prüfte sie die Strafart: Für eine Freiheitsstrafe nach Art. 41 StGB fehle eine Begründung. Der Schaden sei zwar beträchtlich und die Einsicht ungenügend. Er sei aber vollständig ersetzt, und eine Freiheitsstrafe sei nicht nötig, um ihn von weiteren Taten abzuhalten. Sie hiess die Berufung teilweise gut und sprach stattdessen eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.– (Probezeit 2 Jahre) aus. Auf die Verbindungsbusse verzichtete sie.

Bemerkungen

Berufungsurteil (Cour d'appel pénale VD, 24.09.2025): Schuldspruch bestätigt, Sanktion aber geändert (150 Tagessätze à CHF 30.- bedingt statt 10 Monate Freiheitsstrafe bedingt, ohne Busse); erfasst ist die vorinstanzliche Sanktion (10 Monate FS bedingt, 2 Jahre Probezeit, dazu Busse CHF 3'000.-). Deliktssumme = ausbezahltes Darlehen CHF 100'000.- (zuzüglich CHF 2'000.-). Nationalität: Italien (im Urteil ausdrücklich). Geschädigt ist ein Privatmann (Architekt). [ZF-Nachführung 2026-10] Nachführung 10.10.2026: Zusammenfassung am PDF neu geschrieben (4 Absätze). Korrektur deliktssumme 100'000 → 102'000: Das Kantonsgericht beziffert den Schaden ausdrücklich mit dem Darlehen von CHF 102'000 (inkl. CHF 2'000 Notariatskosten). Score 0 bestätigt: einziger Schuldspruch Betrug (Hauptdelikt).

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