Fall PE18.000776

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de l'Est vaudois
Urteilsdatum: 25.11.2024
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 510727
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte zweigte zwischen 2011 und 2018 als Buchhalter und faktischer Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft durch gefälschte Überweisungsaufträge und manipulierte Buchhaltungskonten systematisch Firmengelder von insgesamt CHF 510'727.46 auf seine privaten Konten ab.

Zusammenfassung

Der 1974 geborene Schweizer Staatsangehörige war über viele Jahre als leitender Buchhalter und faktischer Geschäftsführer einer im Waadtland ansässigen Aktiengesellschaft (N. SA) angestellt. Aufgrund seiner Vertrauensstellung genoss er umfassende Kompetenzen im Finanz- und Rechnungswesen der Unternehmung. Zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 3. Januar 2018 nutzte er dieses Vertrauen skrupellos aus: Er erstellte regelmässig manipulierte Zahlungsaufträge, fälschte Belege und fingierte Debitoren- sowie Kreditorenbuchungen. Auf diese Weise veranlasste er verdeckte Banküberweisungen von den Firmenkonten auf seine persönlichen Konten oder beglich private Verbindlichkeiten über das Firmenvermögen. Über den siebenjährigen Tatzeitraum veruntreute und ergaunerte er so insgesamt CHF 510'727.46, welche er zur Aufrechterhaltung eines gehobenen Lebensstandards verbrauchte. Mit Urteil vom 25. November 2024 sprach das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois den Beschuldigten (unter Freispruch von einem Nebenpunkt) des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB), der Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB) sowie der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon 6 Monate als unbedingter Teil zu vollziehen waren und für die restlichen 24 Monate der bedingte Strafvollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren gewährt wurde (teilbedingte Strafe nach Art. 43 StGB). Zudem verpflichtete das Gericht ihn zur Rückzahlung von CHF 510'727.46 an die geschädigte Gesellschaft. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d’appel pénale du Tribunal cantonal vaudois. Er beantragte einen Freispruch vom Betrugsvorwurf mangels Arglist sowie die Reduktion der Strafe auf höchstens 24 Monate mit vollständigem bedingtem Vollzug. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Cour d’appel pénale wies die Berufung mit Urteil vom 15. Juli 2025 vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Berufungsgericht erwog, dass der Beschuldigte ein ausgeklügeltes Lügengebäude aus fingierten Buchungszeilen und gefälschten Belegen errichtet hatte, das im laufenden Geschäftsbetrieb selbst bei stichprobenartigen Kontrollen kaum aufzudecken war. Die Arglist sei zweifelsfrei gegeben. Zur Strafzumessung hielt das Gericht fest, dass die Deliktssumme von über einer halben Million Franken und die siebenjährige Tatdauer schwer wiegen. Er habe rein aus Eigennutz gehandelt. Zu seinen Gunsten fiel ins Gewicht, dass er nicht vorbestraft war. Die Einsatzstrafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe sei angemessen. Die Ausfällung von 6 Monaten unbedingt und 24 Monaten bedingt trage seinem Verschulden und der Notwendigkeit einer spürbaren Sanktion Rechnung.

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de l'Est vaudois vom 25.11.2024. Berufung vollumfänglich abgewiesen (Urteil Nr. 228). Schuldsprüche: Escroquerie par métier (Art. 146 Abs. 2 StGB, Einsatzstrafe), Abus de confiance (Art. 138 StGB), Faux dans les titres (Art. 251 StGB mehrfach). Score 3: Art. 251 Verbrechen (+2), Art. 138 Vergehen (+1). Deliktssumme CHF 510'727.46. Freiheitsstrafe 30 Monate teilbedingt (6M unb / 24M bed).

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