Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 48 Monate (4 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte fungierte im Kanton Genf als Geldabholer einer Enkeltrick-Bande, welche betagten Opfern durch angebliche Polizeianrufe schwere Verkehrsunfälle ihrer Angehörigen vorspiegelte und Kautionen in der Höhe von CHF 42'000.- erbeutete.
Der Beschuldigte schloss sich einer international organisierten Enkeltrick-Betrügerbande an und übernahm dabei vor Ort die Rolle des Logistikers und Geldabholers. Die Mittäter kontaktierten telefonisch gezielt hochbetagte Opfer im Kanton Genf, gaben sich als Kriminalpolizisten aus und spiegelten mit hoher Dringlichkeit vor, die Tochter bzw. Enkelin der Angerufenen habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse zur Abwendung einer sofortigen Inhaftierung eine Kaution hinterlegen. Durch diese skrupellose Täuschung brachten sie zwei betagte Personen dazu, Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von CHF 42'000.- an den Beschuldigten zu übergeben, während ein dritter Versuch im letzten Moment durch Angehörige vereitelt werden konnte. Das Tribunal correctionnel de Genève sprach den Beschuldigten mit Urteil JTCO/39/2023 vom 24. März 2023 des gewerbs- und bandenmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten (in der DB als 48 Monate erfasst) und ordnete eine Landesverweisung von 8 Jahren an. Bei der Strafzumessung wertete das Gericht die besondere Verwerflichkeit der Tat, das Ausnutzen der altersbedingten Schwäche der Opfer und die Vorstrafen des Täters stark straferhöhend. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour de justice de Genève und verlangte eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe auf maximal 24 Monate sowie die Gewährung des teilbedingten Vollzugs. Er machte geltend, er sei lediglich ein untergeordneter Handlanger am Ende der Befehlskette gewesen und habe keine Kenntnis von der genauen Struktur der Hintermänner gehabt. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung des Rechtsmittels. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 21. November 2023 vollumfänglich ab. Die Vorinstanz habe die Tatschwere und das erhebliche Verschulden zutreffend gewürdigt. Wer sich wissentlich als Abholer für hochprofessionelle telefonische Schockanruf-Betrügereien zur Verfügung stelle, trage massgeblich zum Gelingen des Tatplans bei. Die verhängte unbedingte Strafe sei vollumfänglich schuldangemessen.
AARP/383/2023 vom 21.11.2023. Bestätigt JTCO/39/2023. Falsche Polizisten / Enkeltrick-Betrug an Senioren CHF 42'000.-.