Fall P/24448/2020

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 28.02.2022
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 270000
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte erwirkte im Kanton Genf durch gefälschte Umsatzangaben für zwei Gesellschaften ungerechtfertigte COVID-19-Kredite von insgesamt CHF 270'000.- und verwendete die Gelder zweckwidrig für private Ausgaben.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte nutzte im Frühjahr 2020 das erleichterte Bundesverfahren zur Gewährung von COVID-19-Überbrückungskrediten aus, um sich ungerechtfertigte Liquidität zu verschaffen. Für eine Einzelfirma sowie für eine GmbH reichte er Kreditanträge ein, in denen er die historischen Umsatzzahlen massiv aufblähte und fiktive Geschäftstätigkeiten vorspiegelte. Auf dieser Grundlage zahlten die darlehensgebenden Banken gestützt auf die Bundesbürgschaft Kredite von CHF 70'000.- und CHF 200'000.- aus. Die Darlehensgelder verwendete der Beschuldigte unmittelbar nach Gutschrift zweckwidrig für private Anschaffungen und persönliche Zahlungen. Mit Urteil JTCO/28/2022 vom 28. Februar 2022 verurteilte das Tribunal correctionnel de Genève den Beschuldigten wegen Betrugs (Art. 146 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon 15 Monate zu vollziehen waren und 15 Monate unter Gewährung des bedingten Vollzugs mit dreijähriger Probezeit aufgeschoben wurden. Das Sachgericht berücksichtigte die erhebliche Kreditsumme von CHF 270'000.- sowie das Ausnutzen einer staatlichen Notmassnahme zur Krisenbewältigung. Der Beschuldigte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und verlangte eine Reduktion des Strafmasses sowie den vollumfänglich bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe. Er machte geltend, er habe infolge der Pandemie unter erheblichem wirtschaftlichem Druck gestanden und beabsichtigt, die Gelder später wieder zurückzuzahlen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 14. November 2022 ab und bestätigte das erstinstanzliche Strafmass. Das Obergericht hielt fest, dass der Missbrauch des auf Vertrauen basierenden Notkreditsystems ein schweres Verschulden begründe. Die Ausfällung einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten sei tat- und schuldangemessen, weshalb kein Raum für eine Milderung bestehe.

Bemerkungen

AARP/358/2022 vom 14.11.2022. Bestätigt JTCO/28/2022. COVID-19-Kreditbetrug CHF 270'000.- (70k + 200k).

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