Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 360
Vollzug: bedingt
Die Beschuldigte täuschte im Kanton Genf gegenüber ihrem wohlhabenden Schwiegervater eine Entführung durch thailändische Kriminelle vor, um von diesem eine angebliche Lösegeldzahlung von CHF 500'000.- zu ergaunern.
Die Beschuldigte befand sich im Februar 2017 in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Um an Geld zu gelangen, inszenierte sie gegenüber ihrem wohlhabenden Schwiegervater eine angebliche Geiselnahme. Sie behauptete, Mitglieder der thailändischen Mafia seien in ihr Haus eingedrungen, bedrohten sie und ihren Sohn mit Waffen und forderten die sofortige Übergabe von CHF 500'000.- als Lösegeld. Zur Untermauerung der Bedrohungslage versendete sie gefälschte Textnachrichten und telefonierte weinend mit den Angehörigen. Der Schwiegervater verständigte jedoch die Polizei, welche den Schwindel aufdeckte, bevor es zu einer Geldübergabe kam. Das Tribunal de police de Genève verurteilte die Beschuldigte mit Urteil JTDP/110/2019 vom 24. Januar 2019 wegen versuchten Betrugs (Art. 146 cum Art. 22 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je CHF 30.- bei einer Probezeit von drei Jahren. Das Sachgericht würdigte die enorme seelische Belastung der getäuschten Familienangehörigen und die erhebliche Kredibilität des Täuschungsgebäudes, berücksichtigte aber das Geständnis und die fehlenden Vorstrafen. Die Beschuldigte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und beantragte eine erhebliche Reduktion der Anzahl Tagessätze. Sie machte geltend, sie habe in Panik gehandelt und die Tat sei zu keinem Zeitpunkt gefährlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Bestätigung des Urteils. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 23. August 2019 vollumfänglich ab. Das Gericht hielt fest, dass die vorgetäuschte Entführung eine massive kriminelle Energie offenbare und eine angestrebte Deliktssumme von einer halben Million Franken betraf. Eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen sei im Rahmen des Verschuldens angemessen.
AARP/278/2019 vom 23.08.2019. Bestätigt JTDP/110/2019. Vorgetäuschte Entführung Lösegeld CHF 500'000.- (Versuch).