Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 180
Vollzug: bedingt
Die Beschuldigte nutzte im Kanton Genf als Haushaltshilfe das Vertrauen einer gehbehinderten Rentnerin aus und hob mit deren Bankkarte unbefugt Bargeldbeträge von insgesamt CHF 13'383.- für eigene Zwecke ab.
Die Beschuldigte war als Putzfrau und Haushaltshilfe bei einer 71-jährigen, stark gehbehinderten Rentnerin angestellt. Da die Geschädigte das Haus kaum verlassen konnte, vertraute sie der Beschuldigten ihre Bankkarte samt PIN-Code an, damit diese vereinbarungsgemäss Einkäufe erledige und ihren Monatslohn abhebe. Die Beschuldigte missbrauchte dieses Vertrauen und tätigte zwischen Januar und Juli 2016 über 40 unbefugte Barbezüge an Geldautomaten. Insgesamt zweigte sie auf diese Weise CHF 13'383.- vom Konto der betagten Frau ab und verbrauchte das Geld für ihren eigenen Lebensunterhalt. Mit Urteil JTDP/713/2020 vom 13. Juli 2020 sprach das Tribunal de police de Genève die Beschuldigte der mehrfachen Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.- bei einer Probezeit von drei Jahren und verpflichtete sie zur vollen Schadenersatzzahlung. Das Gericht wertete die Ausnützung des besonderen Vertrauensverhältnisses zu einer wehrlosen Person als verschuldenserhöhend. Die Verurteilte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und beantragte einen Freispruch. Sie machte geltend, die Rentnerin habe ihr die Beträge als Schenkungen oder Darlehen überlassen. Die Privatklägerschaft bestritt dies vehement und wies auf ihre bescheidene Rente hin. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Bestätigung des Urteils. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 14. Februar 2021 vollumfänglich ab. Die Schutzbehauptung angeblicher Schenkungen sei durch die Kontoauszüge und die Zeugenaussagen widerlegt. Die Veruntreuung anvertrauter Gelder durch eine Hausangestellte wiege schwer, weshalb die erstinstanzliche Strafe von 180 Tagessätzen vollauf gerechtfertigt sei.
AARP/48/2021 vom 14.02.2021. Bestätigt JTDP/713/2020. Haushaltshilfe veruntreut Bankkarte von Rentnerin CHF 13'383.-.