Fall P/21022/2023

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 29.01.2025
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 274981
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 12 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte entwendete im Kanton Genf als Postangestellte über anderthalb Jahre hinweg hunderte Postpakete mit hochwertiger Elektronik (Smartphones, Smartwatches) und Reka-Checks im Gesamtwert von CHF 274'981.-.

Zusammenfassung

Die Beschuldigte war in einer Genfer Postfiliale als Schalter- und Sortierangestellte tätig. Zwischen Juli 2021 und Februar 2023 nutzte sie ihre dienstliche Stellung systematisch aus, um Paketsendungen abzufangen, welche teure Unterhaltungselektronik (insbesondere Smartphones der neuesten Generation, Tablets und elektronische Uhren) enthielten. Sie öffnete die Sendungen heimlich und schaffte die Geräte beiseite. Auf dieselbe Weise eignete sie sich Postsendungen mit Reka-Checks im Wert von CHF 4'890.- an. Die gestohlene Ware veräusserte sie an Hehler und private Abnehmer. Der Gesamtwert der Beute belief sich auf CHF 274'981.-. Mit Urteil JTDP/121/2025 vom 29. Januar 2025 sprach das Tribunal de police de Genève die Beschuldigte des gewerbsmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 und 2 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren. Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Vorinstanz die erhebliche Schadenssumme und die Verletzung der postinternen Treuepflicht, honorierte jedoch das umfassende Geständnis und die fehlenden Vorstrafen strafmindernd. Gegen dieses Urteil erhob die Verurteilte Berufung an die Cour de justice de Genève und verlangte eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe sowie eine Reduktion der Probezeit. Die Staatsanwaltschaft schloss auf vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 3. Februar 2026 vollumfänglich ab. Die Vorinstanz habe das Geständnis mit der Ausfällung einer bedingten Strafe von nur 12 Monaten bereits ausserordentlich milde gewürdigt. Angesichts eines Deliktsbetrags von über einer Viertelmillion Franken sei eine weitere Strafreduktion ausgeschlossen.

Bemerkungen

AARP/42/2026 vom 03.02.2026. Bestätigt JTDP/121/2025. Postangestellte stiehlt Elektronikpakete CHF 274'981.-.

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