Fall P/13921/2022

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 19.09.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Sachbeschädigung
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 5749
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte liess im Kanton Genf im Rahmen eines Erbstreits einen im Miteigentum stehenden Tresor gewaltsam aufbrechen und beschädigte diesen erheblich (Sachschaden von CHF 5'749.-).

Zusammenfassung

Nach dem Tod des Erblassers kam es zwischen der Witwe (der Beschuldigten) und den beiden Söhnen aus früherer Ehe zu massiven Erbstreitigkeiten um das Nachlassvermögen. In der Villa des Erblassers befand sich ein massiver Panzertresor, dessen Inhalt zur unverteilten Erbengemeinschaft gehörte. Ohne Zustimmung der Miterben beauftragte die Beschuldigte einen Schlosserdienst, welcher den Tresor gewaltsam aufbohrte und zerstörte. An der Tresoranlage entstand dadurch ein Sachschaden von CHF 5'749.-. Mit Urteil JTDP/1127/2024 vom 19. September 2024 sprach das Tribunal de police de Genève die Beschuldigte vom Vorwurf des versuchten Diebstahls frei, verurteilte sie jedoch wegen Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.- bei einer Probezeit von drei Jahren. Das Gericht verpflichtete sie zur Tragung der Verfahrenskosten und zur Zahlung von Parteientschädigungen an die Miterben. Die Beschuldigte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und verlangte einen Freispruch sowie die Überbindung der Kosten auf die Staatskasse. Sie machte geltend, sie habe als Miteigentümerin und Nutzniesserin gehandelt. Die Miterben beantragten die Bestätigung des Urteils. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 9. Mai 2025 vollumfänglich ab. Die eigenmächtige gewaltsame Zerstörung von Gegenständen, die im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft stehen, stelle eine rechtswidrige Sachbeschädigung dar. Die Strafe von 30 Tagessätzen sei dem leichten Verschulden angemessen.

Bemerkungen

AARP/162/2025 vom 09.05.2025. Bestätigt JTDP/1127/2024. Gewaltsames Tresoraufbrechen bei Erbstreit CHF 5'749.-.

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