Fall P/9140/2020

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 27.03.2023
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 3230
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte entwendete im Kanton Genf in einem Einkaufszentrum mehrfach teure Grands-Crus-Weinflaschen im Gesamtwert von CHF 3'230.-, indem er die Ware an den Kassen vorbeischmuggelte.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte suchte zwischen April und Mai 2020 wiederholt eine Filiale eines Grossverteilers im Kanton Genf auf. Er begab sich gezielt in die Weinabteilung, entnahm den Regalen hochpreisige Flaschen renommierter Bordeaux-Weine (darunter Château-Weine im Wert von je CHF 220.- bis CHF 225.- pro Flasche) und verstaute diese in seiner Tasche. Anschliessend passierte er die Kassen, ohne die Artikel zu bezahlen. Insgesamt erbeutete er bei mehreren Diebstahlstouren erlesene Weine im Gesamtwert von CHF 3'230.-, welche er zur Aufbesserung seiner Finanzen weiterveräusserte oder selbst konsumierte. Mit Urteil JTDP/382/2023 vom 27. März 2023 sprach das Tribunal de police de Genève den Beschuldigten des mehrfachen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.- bei einer Probezeit von drei Jahren. Die Vorinstanz berücksichtigte die gezielte Entwendung von Luxusgütern, wertete die fehlende Vorstrafenbelastung jedoch deutlich strafmindernd. Der Verurteilte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und machte geltend, die Videoaufzeichnungen reichten für einen lückenlosen Beweis seiner Täterschaft nicht aus. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 9. November 2023 vollumfänglich ab. Die Identifikation des Täters auf den Überwachungsbildern sei zweifelsfrei, und die wiederholten Diebstähle zeugten von einer spürbaren kriminellen Energie. Die milde Geldstrafe von 30 Tagessätzen sei tat- und schuldangemessen.

Bemerkungen

AARP/368/2023 vom 09.11.2023. Bestätigt JTDP/382/2023. Seriendiebstahl edler Weinflaschen CHF 3'230.-.

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