Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 60
Vollzug: bedingt
Der Beschuldigte entwendete im Kanton Genf als Auslieferungsfahrer aus dem Logistikdepot zwei Postpakete mit zwanzig hochwertigen Smartphones im Gesamtwert von CHF 24'898.56.
Der Beschuldigte war bei einem Transport- und Kurierdienst als Auslieferungsfahrer tätig und belieferte regelmässig das Umschlagslager eines Elektronikunternehmens in Genf. Gemeinsam mit einem im Lager beschäftigten Mittäter nutzte er eine unbeaufsichtigte Phase aus, um zwei versandfertige Postpakete aus dem Warenlager beiseite zu schaffen. Die Pakete enthielten zwanzig hochwertige Smartphones sowie Zubehör im Gesamtwert von CHF 24'898.56. Die Täter schmuggelten die Beute aus dem Gebäude und veräusserten die Geräte an Dritte. Der Fehlbestand fiel bei einer internen Sendungsverfolgung auf, woraufhin die Polizei eingeschaltet wurde. Mit Urteil JTDP/1040/2022 vom 29. August 2022 sprach das Tribunal de police de Genève den Beschuldigten des Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) schuldig. Das Sachgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 80.- bei einer Probezeit von drei Jahren. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht den beträchtlichen Warenwert, wertete aber das Geständnis und die bisherige Straffreiheit des Beschuldigten im Rahmen von Art. 47 StGB deutlich strafmindernd. Der Verurteilte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und beantragte einen Freispruch. Er machte geltend, der Mittäter habe ihn fälschlicherweise belastet, um sich selbst zu entlasten. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung des Rechtsmittels und Bestätigung des Urteils. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 6. April 2023 vollumfänglich ab. Das Gericht erwog, dass die Aussagen des Mittäters durch Lieferscheine, Schichtpläne und GPS-Daten des Lieferfahrzeugs lückenlos gestützt würden. Die verhängte Geldstrafe von 60 Tagessätzen bedingt bewege sich am untersten Rand des Strafrahmens und sei dem Verschulden vollauf angemessen.
AARP/123/2023 vom 06.04.2023. Bestätigt JTDP/1040/2022. Diebstahl von 20 Smartphones aus Logistikdepot CHF 24'898.56.