Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 48 Monate (4 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte brach im Kanton Genf als Mitglied einer Bande in 32 geparkte Luxusfahrzeuge ein und baute hochwertige Lenkräder, Bordcomputer und Navigationssysteme im Wert von über CHF 100'000.- aus.
Der Beschuldigte reiste als Mitglied einer professionell agierenden Bande von Serieneinbrechern in die Schweiz ein. Ziel der Gruppierung waren hochwertige Fahrzeuge der Marken BMW und Mercedes-Benz. An insgesamt 32 parkierten Fahrzeugen schlugen die Täter Scheiben ein, drangen in den Fahrzeuginnenraum ein und bauten mit Spezialwerkzeug Lenkräder, Airbags, Navigationsgeräte und digitale Armaturenbretter fachmännisch aus. Der Wert der gestohlenen Teile sowie die verursachten Sachschäden überstiegen CHF 100'000.- bei weitem. Das Deliktsgut wurde ins Ausland geschmuggelt. Mit Urteil JTCO/121/2022 vom 19. September 2022 verurteilte das Tribunal correctionnel de Genève den Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 und 2 StGB) und mehrfacher Sachbeschädigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren (48 Monaten) sowie zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. Die Vorinstanz würdigte die hohe Professionalität und den grenzüberschreitenden Charakter der Serientaten. Der Verurteilte erhob Berufung an die Cour de justice de Genève und verlangte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf 30 Monate sowie eine Verkürzung der Landesverweisung auf 5 Jahre. Er machte ein Teilgeständnis geltend. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung. Die Chambre pénale d’appel et de révision wies die Berufung mit Urteil vom 24. März 2023 vollumfänglich ab. Das Obergericht betonte, dass bandenmässige Autoteilediebstähle ein massives Verschulden begründen. Die unbedingte Freiheitsstrafe von 4 Jahren sei der Tatschwere und den massiven Schäden vollauf angemessen.
AARP/106/2023 vom 24.03.2023. Bestätigt JTCO/121/2022. Bandenmässiger Diebstahl aus 32 Luxusautos CHF 100'000.-.