Fall PE10.031605

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de l'Est vaudois
Urteilsdatum: 08.11.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 417850
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte täuschte im Kanton Waadt private Geldgeber durch gefälschte Bankgarantien über angebliche lukrative Investitionsprojekte und ergaunerte Darlehensgelder im Gesamtbetrag von CHF 417'850.-.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte trat an vermögende Bekannte heran und präsentierte diesen angebliche hochrentable internationale Finanzinvestitionen. Zur Untermauerung seiner Seriosität legte er gefälschte Bankbestätigungen und fingierte Bürgschaftserklärungen vor, welche den Anschein erweckten, die investierten Gelder seien jederzeit vollumfänglich abgesichert. Auf dieser Grundlage überredete er zwei Geschädigte zur Gewährung von Darlehen in der Höhe von CHF 347'850.- und CHF 70'000.- (Gesamtsumme CHF 417'850.-). Das Geld wurde nie angelegt, sondern vom Beschuldigten für persönliche Lebenshaltungskosten verbraucht. Mit Urteil vom 8. November 2022 verurteilte das Tribunal correctionnel de l'Est vaudois den Beschuldigten wegen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und verpflichtete ihn zur vollen Rückzahlung der geschuldeten Beträge. Das Gericht berücksichtigte die erhebliche Schadenssumme und die einschlägigen Vorstrafen. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d’appel pénale des Kantons Waadt und machte geltend, die Darlehensgeber hätten leichtfertig gehandelt, weshalb keine Arglist vorliege. Er beantragte eine bedingte Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung des Rechtsmittels. Die Cour d’appel pénale wies die Berufung mit Urteil vom 21. April 2023 vollumfänglich ab. Die Vorlage gefälschter Bankgarantien stelle ein qualifiziertes Lügengebäude dar, das auch kritische Geldgeber täuschen konnte. Die unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sei angesichts des Schadens von über CHF 400'000.- tat- und schuldangemessen.

Bemerkungen

Urteil Nr. 182 vom 21.04.2023. Bestätigt Urteil Est vaudois vom 08.11.2022. Investitions- und Darlehensbetrug CHF 417'850.-.

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