Fall P/15398/2023

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel
Urteilsdatum: 06.02.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Ja
Deliktssumme: 100000
Nebenverurteilungsscore: 7
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte verübte als Mitglied einer organisierten Bande 22 gewerbsmässige Einbrüche in Gewerbebetriebe in den Kantonen GE, VD und VS mit einer Gesamtbeute und Sachschäden von über CHF 100'000.-.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte reiste zwischen November 2017 und Januar 2018 sowie erneut im Juni 2023 wiederholt aus Frankreich in die Schweiz ein, um als Mitglied einer hochprofessionell agierenden Einbrecherbande nächtliche Einbrüche in Gewerbebetriebe, Bürokomplexe und Geschäfte in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis zu verüben. Die Bande brach mit Brechwerkzeugen Fenster und Türen auf, durchsuchte systematisch die Räumlichkeiten und entwendete Tresore, IT-Ausrüstung und Bargeld in 22 Einzelfällen, wobei sie schwere Verwüstungen und Sachschäden anrichtete. Der Gesamtwert der Beute und der verursachten Sachschäden überstieg CHF 100'000.-. Mit Urteil JTCO/19/2024 vom 6. Februar 2024 sprach das Tribunal correctionnel de Genève den Beschuldigten von zwei Vorfällen frei und verurteilte ihn wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1, 2 und 3 StGB), versuchten Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung sowie mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB), Hausfriedensbruchs und rechtswidriger Einreise (Art. 115 LEI) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren (36 Monate) unbedingt und verwies ihn für 5 Jahre des Landes. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d’appel et de révision der Genfer Cour de justice und beantragte die Gewährung des teilbedingten Vollzugs nach Art. 43 StGB für die dreijährige Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft schloss auf vollumfängliche Bestätigung des Urteils. Mit Urteil AARP/404/2024 vom 26. November 2024 wies die Chambre pénale d’appel et de révision die Berufung ab. Das Gericht erwog, dass die Einsatzstrafe für den bandenmässigen Diebstahl angesichts der Vielzahl von Taten und der professionellen Tatausführung mindestens drei Jahre betragen müsse. Die Qualifikationsmerkmale des Gewerbs- und Bandenmässigen seien lückenlos erfüllt. Für die Gewährung des teilbedingten Vollzugs fehle es an jeglicher Gewähr, dass der Beschuldigte künftig keine Straftaten mehr begehen werde, weshalb die Strafe in vollem Umfang unbedingt zu vollziehen sei.

Bemerkungen

Score: vers. Diebstahl (+1), SB (+1), qual. SB (+2), HFB (+1), vers. HFB (+1), Art. 115 LEI (+1) = 7. Deliktssumme angepasst auf CHF 100'000.- (22 Einbrüche GE/VD/VS). FS 36M unbed.

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