Fall SB.2025.20

Meta-Informationen
Gericht: Strafgericht Basel-Stadt
Urteilsdatum: 26.06.2024
Kanton: BS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 8000
Nebenverurteilungsscore: 9
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 22 Monate (1 Jahr 10 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte beging in Basel über rund neun Monate gewerbsmässig über 40 Ladendiebstähle in diversen Verkaufsgeschäften und entwendete Waren im Gesamtwert von rund CHF 8'000.-.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte beging im Zeitraum von August 2023 bis April 2024 in Basel über 40 gewerbsmässige Ladendiebstähle in verschiedenen Filialen von Grossverteilern (u.a. Coop, Denner, Manor, Migros). Er entwendete vorwiegend Alkoholika, Parfums und Kosmetikartikel mit einem Gesamtwarenwert von rund CHF 8'000.-, um die Beute zur Finanzierung seines täglichen Lebensunterhalts und Drogenkonsums weiterzuverkaufen. Daneben beging er mehrfache Hehlerei, mehrfache Drohungen gegen Ladendetektive und Sicherheitspersonal, mehrfachen Hausfriedensbruch sowie Verkehrs- und Behördendelikte. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den Beschuldigten am 26. Juni 2024 wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Hehlerei, mehrfacher Drohung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch sowie Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Zusätzlich verhängte es eine unbedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.-, eine Übertretungsbusse von CHF 800.- und ordnete eine Landesverweisung von 5 Jahren an. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an das Appellationsgericht Basel-Stadt und beantragte die Reduktion der Freiheitsstrafe auf höchstens 14 Monate, den bedingten Vollzug sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte am 11. Februar 2026 den Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Diebstahls und die Strafzumessung im Wesentlichen. Bei der Strafzumessung hielt das Gericht fest, dass die hohe Kadenz von über 40 Taten und die erhebliche kriminelle Energie eine empfindliche Einsatzstrafe rechtfertigen. Wegen der Vielzahl weiterer Delikte (Hehlerei, Drohungen, Hausfriedensbrüche) war die Einsatzstrafe asperationsweise deutlich zu schärfen. Die Vorstrafen des Beschuldigten wirkten straferhöhend. Aufgrund der ungünstigen Legalprognose und fehlender Einsicht war die Freiheitsstrafe unbedingt zu vollziehen.

Bemerkungen

Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte den erstinstanzlichen Schuldspruch und die unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie die Landesverweisung.

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