Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Emmental-Oberaargau
Urteilsdatum: 25.01.2024
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 14200
Nebenverurteilungsscore: 6
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein

Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 42 Monate (3 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte hebelte als Kriminaltourist zusammen mit Mittätern an diversen Bahnhöfen im Kanton Bern Billettautomaten auf und erbeutete Bargeld in der Höhe von CHF 14'200.- bei einem massiven Sachschaden von über CHF 100'000.-.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte reiste aus Rumänien in die Schweiz ein und hebelte zusammen mit Mittätern an zahlreichen Bahnhöfen im Kanton Bern gezielt Billettautomaten der Transportunternehmen BLS und RBS auf. Bei den teils vollendeten und teils versuchten Taten erbeuteten die Täter Bargeld im Betrag von CHF 14'200.-. Dabei richteten sie durch die Zerstörung der Automaten und Bahnhofsanlagen einen enormen Sachschaden von insgesamt über CHF 100'000.- an. Zudem verwendete der Beschuldigte entwendete Kontrollschilder und lenkte Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau sprach den Beschuldigten am 25. Januar 2024 des gewerbsmässigen Diebstahls (teilweise versucht), der mehrfachen qualifizierten Sachbeschädigung, der Hehlerei sowie von Verkehrsdelikten schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten und verwies ihn für 8 Jahre des Landes. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung an das Obergericht des Kantons Bern und verlangte eine mildere Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten sowie eine Reduktion der Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte am 29. Oktober 2025 den erstinstanzlichen Schuldspruch und die unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten vollumfänglich. Bei der Strafzumessung setzte das Obergericht für den gewerbsmässigen Diebstahl eine hypothetische Einsatzstrafe von 14 Monaten fest. Aufgrund der massiven mehrfachen und qualifizierten Sachbeschädigung sowie der Hehlerei wurde die Strafe asperationsweise markant um 28 Monate auf insgesamt 42 Monate geschärft. Schwer wogen die hohe kriminelle Energie als Kriminaltourist, das planmässige Vorgehen in einer arbeitsteiligen Gruppe sowie die massiven Vorstrafen im europäischen Ausland.

Bemerkungen

Obergericht Bern bestätigte erstinstanzliche Strafe von 42 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt und 8 Jahre Landesverweisung vollumfänglich.

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