Fall 460 25 189

Meta-Informationen
Gericht: Strafgericht Basel-Landschaft
Urteilsdatum: 10.04.2025
Kanton: BL
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 122862
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 17 Monate (1 Jahr 5 Monate)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte bezog über mehrere Jahre unrechtmässig Sozialhilfe und Krankentaggelder im Gesamtbetrag von CHF 122'862.-, indem er eigenes Erwerbseinkommen und Vermögenswerte systematisch verschwieg.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte verschwieg gegenüber den zuständigen Sozialhilfebehörden und einer Taggeldversicherung wahrheitswidrig erhebliche Nebeneinkünfte aus Erwerbstätigkeiten sowie Vermögenswerte. Dadurch erwirkte er über einen Zeitraum von rund vier Jahren wiederkehrende unrechtmässige Fürsorge- und Taggeldleistungen in der Gesamthöhe von CHF 122'862.-. Zudem täuschte er in einem anderen Verfahren eine Straftat vor und besass eine verbotene Waffe. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach den Beschuldigten am 10. April 2025 des gewerbsmässigen Betrugs, der Irreführung der Rechtspflege und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten bei einer Probezeit von 4 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.-. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Basel-Landschaft und beantragte die Reduktion der Freiheitsstrafe sowie eine Verkürzung der Probezeit. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies die Berufung am 7. November 2025 ab und bestätigte die erstinstanzliche Strafe von 17 Monaten Freiheitsstrafe bedingt. Strafschärfend fielen die erhebliche Deliktssumme von über CHF 120'000.- und die mehrjährige Deliktsdauer ins Gewicht. Zugunsten des Täters berücksichtigte das Gericht, dass er nach Aufdeckung der Taten Rückzahlungsbemühungen zeigte. Wegen einschlägiger Vorstrafen war eine maximale Probezeit von 4 Jahren für die bedingte Strafe angemessen.

Bemerkungen

Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte das vorinstanzliche Urteil von 17 Monaten Freiheitsstrafe bedingt vollumfänglich.

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