Meta-Informationen
Gericht: Kantonales Wirtschaftsstrafgericht Bern
Urteilsdatum: 21.12.2018
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 54000
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 150

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte erwirkte bei einer Kreditbank mittels gefälschter Lohnausweise und erfundener Angaben zur Arbeitsstelle einen Privatkredit über CHF 54'000.-.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte reichte bei der Kreditbank C._____ AG einen Kreditantrag über CHF 54'000.- ein. Um seine Kreditwürdigkeit vorzutäuschen, legte er gefälschte Lohnausweise und fingierte Arbeitsverträge vor, obschon er tatsächlich arbeitslos war und kein reguläres Einkommen erzielte. Die Bank liess sich durch das raffinierte Lügengebäude täuschen und zahlte den Darlehensbetrag von CHF 54'000.- vollumfänglich aus. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht Bern sprach den Beschuldigten am 21. Dezember 2018 des Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 50.- bei einer Probezeit von 3 Jahren. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung an das Obergericht des Kantons Bern und verlangte eine Strafminderung, da er zwischenzeitlich erhebliche Ratenzahlungen geleistet und sich um Schadenswiedergutmachung bemüht hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des Urteils. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte am 16. August 2019 den Schuldspruch wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Es setzte für den Betrug eine Einsatzstrafe von 120 Tagessätzen fest und schärfte diese wegen der Urkundenfälschung. Wegen nachträglicher Teilrückzahlungen reduzierte das Obergericht die Sanktion leicht auf 135 Tagessätze Geldstrafe bedingt. Das Verschulden wurde als mittelschwer taxiert, da das Lügengebäude planmässig aufgesetzt worden war.

Bemerkungen

Vorinstanz verurteilte zu 150 TS bedingt. Obergericht reduzierte wegen nachträglicher Schadensminderung auf 135 TS bedingt. Gemäss Vorinstanz-Prinzip sind die erstinstanzlichen Werte erfasst.

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