Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 48 Monate (4 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte fungierte als Logistiker und Abholer in einer Telefonbetrugsbande (falsche Polizisten) und erbeutete in mehreren Aktionen von betagten Opfern Bargeld und Wertsachen von insgesamt CHF 315'000.-.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte beteiligte sich als Logistiker, Fahrer und Geldabholer an organisierten Telefonbetrügereien («Falsche Polizisten»). Hintermänner aus ausländischen Callcentern spiegelten betagten Schweizer Opfern vor, ihr Erspartes sei wegen krimineller Bankangestellter oder Einbrecher in Gefahr. Der Beschuldigte holte die von den Opfern deponierten Wertgegenstände und Bargeldbeträge ab. In zwei Fällen glückte die Beuteübergabe von CHF 315'000.-, in fünf weiteren Fällen scheiterte die Übergabe an der Aufmerksamkeit Dritter oder der Polizei. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach den Beschuldigten am 14. Juni 2023 des gewerbsmässigen Betrugs (teilweise versucht), der mehrfachen Urkundenfälschung, der Amtsanmassung und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig. Es verurteilte ihn zu 4 Jahren (48 Monaten) Freiheitsstrafe unbedingt, einer Busse von CHF 800.- sowie zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Basel-Landschaft und beantragte eine wesentliche Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 24 Monate sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragte die vollumfängliche Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Die Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wies die Berufung am 25. September 2024 ab und bestätigte die Strafe von 48 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt und die Landesverweisung. Bei der Strafzumessung wurde für den gewerbsmässigen Betrug eine Einsatzstrafe von 40 Monaten festgesetzt. Erschwerend fielen die Skrupellosigkeit gegenüber hochbetagten Opfern, die hohe Deliktssumme und die Vielzahl der Aktionen ins Gewicht. Die Nebendelikte führten zu einer weiteren Schärfung um 8 Monate. Einschlägige Vorstrafen schlossen eine Milderung aus.
Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte die erstinstanzliche Strafe von 48 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt sowie die 8-jährige Landesverweisung vollumfänglich.