Fall 460 22 132

Meta-Informationen
Gericht: Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft
Urteilsdatum: 12.07.2022
Kanton: BL
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 20646
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 7 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte bezog während mehrerer Monate unrechtmässig Taggelder der Arbeitslosenkasse im Betrag von CHF 20'646.-, indem er verschwieg, dass er tatsächlich bei einem Bauunternehmen vollzeitlich erwerbstätig war.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte war bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Basel-Landschaft als arbeitslos gemeldet und bezog entsprechende Taggelder. Tatsächlich trat er jedoch eine vollzeitliche Arbeitsstelle bei einem Bau- und Renovationsbetrieb an und bezog dort regelmässigen Arbeitslohn. Indem er den zuständigen Sachbearbeitern der Arbeitslosenkasse monatlich wahrheitswidrig meldete, er sei weiterhin arbeitslos und habe keinen Verdienst erzielt, erwirkte er ungerechtfertigte Taggeldauszahlungen von insgesamt CHF 20'646.-. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Strafgerichtspräsidium Basel-Landschaft verurteilte den Beschuldigten am 12. Juli 2022 wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Basel-Landschaft mit dem Begehren, die Freiheitsstrafe in eine bedingte Geldstrafe umzuwandeln, da die Sanktionsform der Geldstrafe für Ersttäter den gesetzlichen Vorrang geniesse. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Bestätigung des Urteils. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte am 29. März 2023 den Schuldspruch wegen mehrfachen Betrugs. Es beurteilte das Verschulden im unteren Bereich des mittelschweren Verschuldens. In Gutheissung der Berufung hinsichtlich der Sanktionsart wandelte das Kantonsgericht die erstinstanzliche Freiheitsstrafe gemäss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Vorrang der Geldstrafe in eine bedingte Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu CHF 70.- (Probezeit 2 Jahre) um.

Bemerkungen

Erstinstanz verhängte 7 Monate FS bedingt. Kantonsgericht wandelte in 170 TS Geldstrafe bedingt um. Gemäss Vorinstanz-Prinzip bilden die Felder das erstinstanzliche Urteil ab.

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