Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 15 Monate (1 Jahr 3 Monate)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte bestellte in über 70 Fällen bei diversen Online-Shops unter Aliasnamen und falschen Personalien Elektronikartikel auf Rechnung im Wert von knapp CHF 59'000.- ohne Bezahlungswillen.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte eröffnete bei zahlreichen schweizerischen Online-Händlern (u.a. Digitec Galaxus, Brack.ch, Swisscom) Kundenkonten unter fingierten Personalien und Aliasnamen. Er bestellte über einen Zeitraum von rund einem Jahr in über 70 Fällen hochpreisige Elektronikartikel (insbesondere Smartphones, Notebooks und Computerzubehör) gegen Rechnung mit der festen Absicht, die gelieferten Waren niemals zu bezahlen. Die gelieferte Ware im Gesamtwert von CHF 58'996.- behielt er für sich oder veräusserte sie weiter. Weitere Bestellungen im Wert von rund CHF 30'000.- wurden von den Händlern rechtzeitig storniert. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten am 9. Dezember 2019 wegen gewerbsmässigen Betrugs (teilweise versucht) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung an das Obergericht des Kantons Bern und verlangte eine mildere Strafe sowie den bedingten oder teilbedingten Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragte die vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. 4. Berufungsentscheid & detaillierte Strafzumessungserwägungen: Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte am 10. August 2021 den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs und die unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Das Obergericht erwog, dass das Tatverschulden angesichts der hohen Deliktssumme und der Vielzahl von Einzeltaten erheblich wiege. Die Taten zeugten von einer ausgeprägten kriminellen Energie und planmässigem Vorgehen zur Verschleierung der wahren Identität. Erhebliche einschlägige Vorstrafen und der rasche Rückfall schlossen eine günstige Bewährungsaussicht aus, weshalb nur der unbedingte Vollzug in Frage kam.
Obergericht Bern bestätigte die erstinstanzliche Freiheitsstrafe von 15 Monaten unbedingt vollumfänglich.